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Die SIGA ist
darauf ausgerichtet, berufliche und soziale Kompetenzen zu fördern.
Um
einen positiven Verlauf einer Integration zu gewährleisten bieten wir
ein breites Spektrum an unterschiedlichen Maßnahmen, welche die Menschen
mit psychischen Erkrankungen auf den Arbeitsalltag vorbereiten.
Dieses
aufeinander abgestimmte Angebot gewährleistet eine individuelle Betreuung
je nach Neigung und Begabung der Menschen mit psychischen
Erkrankungen.
Unser Angebot:
| Berufliche
Rehabilitation |
Die
Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in ihren
Leistungsfähigkeiten soweit aufgebaut, dass sie auf dem ersten
Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Sie sind an den
auftragsgebundenen Produktionsprozessen beteiligt, wobei sich die
tägliche Arbeitszeit in verschiedenen Belastungsstufen von 5
Stunden zu einem regulären 8 Stunden Tag steigert. |
| Sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze |
Nach
einer erfolgreichen beruflichen Rehabilitation besteht die
Möglichkeit, bei entsprechender Angebotslage, einen
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz innerhalb der SIGA
einzunehmen.
Diese Arbeitsverhältnisse sind vollschichtig, tariflich abgesichert
und den Verhältnissen des ersten Arbeitsmarktes ebenbürtig. |
| Zuverdienst
als tagesstrukturierende Maßnahme |
Diese
Maßnahme ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen konzipiert,
die ihren Lebensunterhalt durch den Bezug von Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder Rente bestreiten und für die es
therapeutisch wichtig ist, je nach Belastbarkeit, eine
Beschäftigung aufzunehmen.
Diese Maßnahme dient der Tagesstrukturierung mit der Zielsetzung
verlässliche Strukturen aufzubauen, soziale Kompetenzen zu fördern
und das Selbstwertgefühl zu steigern. |
Arbeits-
und Beschäftigungstherapie
(u.a. § 26 SGB IX, § 32 SGB V, § 42/43
SGB V) |
Die Verbesserung der Belastbarkeit,
die Erhaltung und Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten,
die Wiederherstellung oder Verbesserung krankheitsbedingt eingeschränkter
oder verlorengegangener Funktionen sind Ziele der Arbeits- und Beschäftigungstherapie.
Sie soll zudem Konzentrationsfähigkeit, Auffassungsvermögen und
Vorlieben in und für spezifische Tätigkeiten eruieren.
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Belastungserprobung
(u.a. § 42/43 SGB V, §31 SGB VI, § 27 SGB VII) |
Diese
Maßnahme dient vor allem der Feststellung der gesundheitlichen Belastbarkeit
für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit.
Sie umfasst Analysen zur psychischen Belastbarkeit, zur sozialen Anpassungsfähigkeit,
zu Einsatzmöglichkeiten und möglichen Einschränkungen bei den Tätigkeiten
am Arbeitsplatz.
Die Belastungserprobung bildet typischerweise die Vorstufe zur beruflichen
Rehabilitation. |
Praktika
(u.a.
§ 97 SGB III, § 16 SGB VI) |
In
den einzelnen Abteilungen der SIGA können Praktika zur beruflichen
Neu- oder Umorientierung erfolgen. Einblicke in die verschiedenen
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche mit ihren unterschiedlichen
Anforderungsprofilen dienen als Entscheidungshilfe.
Ein Praktikum kann in die Maßnahmen Berufliche Rehabilitation,
Zuverdienst als tagesstrukturierende Maßnahme und
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze münden. |
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