Die SIGA ist darauf ausgerichtet, berufliche und soziale Kompetenzen zu fördern. 
Um einen positiven Verlauf einer Integration zu gewährleisten bieten wir ein breites Spektrum an unterschiedlichen Maßnahmen, welche die
Menschen mit psychischen Erkrankungen auf den Arbeitsalltag vorbereiten.

Dieses aufeinander abgestimmte Angebot gewährleistet eine individuelle Betreuung je nach Neigung und Begabung der Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Unser Angebot:

Berufliche Rehabilitation Die Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in ihren Leistungsfähigkeiten soweit aufgebaut, dass sie auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Sie sind an den auftragsgebundenen Produktionsprozessen beteiligt, wobei sich die tägliche Arbeitszeit in verschiedenen Belastungsstufen von 5 Stunden zu einem regulären 8 Stunden Tag steigert.
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze Nach einer erfolgreichen beruflichen Rehabilitation besteht die Möglichkeit, bei entsprechender Angebotslage, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz innerhalb der SIGA einzunehmen. 
Diese Arbeitsverhältnisse sind vollschichtig, tariflich abgesichert und den Verhältnissen des ersten Arbeitsmarktes ebenbürtig.
Zuverdienst als tagesstrukturierende Maßnahme Diese Maßnahme ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen konzipiert, die ihren Lebensunterhalt durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder Rente bestreiten und für die es therapeutisch wichtig ist, je nach Belastbarkeit, eine Beschäftigung aufzunehmen. 
Diese Maßnahme dient der Tagesstrukturierung mit der Zielsetzung verlässliche Strukturen aufzubauen, soziale Kompetenzen zu fördern und das Selbstwertgefühl zu steigern.
Arbeits- und Beschäftigungstherapie
(u.a. § 26 SGB IX, § 32 SGB V, § 42/43 SGB V)

Die Verbesserung der Belastbarkeit, die Erhaltung und Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Wiederherstellung oder Verbesserung krankheitsbedingt eingeschränkter oder verlorengegangener Funktionen sind Ziele der Arbeits- und Beschäftigungstherapie.
Sie soll zudem Konzentrationsfähigkeit, Auffassungsvermögen und Vorlieben in und für spezifische Tätigkeiten eruieren.

Belastungserprobung 
(u.a. § 42/43 SGB V, §31 SGB VI, § 27 SGB VII)
Diese Maßnahme dient vor allem der Feststellung der gesundheitlichen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit. Sie umfasst Analysen zur psychischen Belastbarkeit, zur sozialen Anpassungsfähigkeit, zu Einsatzmöglichkeiten und möglichen Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz.
Die Belastungserprobung bildet typischerweise die Vorstufe zur beruflichen Rehabilitation.
Praktika
(u.a. § 97 SGB III, § 16 SGB VI)
In den einzelnen Abteilungen der SIGA können Praktika zur beruflichen Neu- oder Umorientierung erfolgen. Einblicke in die verschiedenen Arbeits- und Tätigkeitsbereiche mit ihren unterschiedlichen Anforderungsprofilen dienen als Entscheidungshilfe. 
Ein Praktikum kann in die Maßnahmen Berufliche Rehabilitation, Zuverdienst als tagesstrukturierende Maßnahme und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze münden.

 

 
ArbeitslosigkeitPsychische Behinderungen & Erkrankungen
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