Im allgemeinen kommt der Erstkontakt zwischen einer BewerberIn und der SIGA durch eine der mit uns kooperierenden Stellen zustande. 
Im Falle der Verfügbarkeit eines geeigneten Arbeitsplatzes werden in einem anamnetischen Bewerbungsgespräch dem Bewerber die Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation dargestellt. Zugleich wird mit den zuständigen Leistungsträgern eine mögliche Kostenübernahme ausgearbeitet. 
Bis zur Klärung der Kostenübernahme besteht die Möglichkeit an einem 4-6 wöchigen Orientierungspraktikum teilzunehmen.

Mit der Aufnahme in die SIGA wird für den Menschen mit psychischen Erkrankungen ein individuelles Rehabilitationsziel definiert, welches in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. neu definiert wird.

 

 
Psychische Behinderungen & Erkrankungen
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