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Im allgemeinen kommt der Erstkontakt zwischen einer BewerberIn und der
SIGA durch eine der mit uns kooperierenden Stellen zustande.
Im Falle der Verfügbarkeit eines geeigneten Arbeitsplatzes werden in
einem anamnetischen Bewerbungsgespräch dem Bewerber die Möglichkeiten zur
beruflichen Rehabilitation dargestellt. Zugleich wird mit den zuständigen
Leistungsträgern eine mögliche Kostenübernahme ausgearbeitet.
Bis zur Klärung der Kostenübernahme besteht die Möglichkeit an einem
4-6 wöchigen Orientierungspraktikum teilzunehmen.
Mit der Aufnahme in die SIGA wird für den
Menschen mit psychischen Erkrankungen ein individuelles
Rehabilitationsziel definiert, welches in regelmäßigen Abständen überprüft
und ggf. neu definiert wird.
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