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Mit der Übernahme einer
BewerberIn und der Erstellung eines individuellen Zieles beginnt die Maßnahme.
Hierbei handelt es sich um einen Prozess, der die Menschen mit
psychischen Erkrankungen in ihren
Leistungsfähigkeiten aufbaut.
Prozesslenkung
In
einer täglichen Besprechung mit den Gruppenleitern legen die Abteilungen
gemäß der aktuellen Auftragssituation und Personalverfügbarkeit die zu
bearbeitenden Aufträge fest. Anschließend erfolgt die personelle
Zuordnung der Aufträge unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und
Neigungen der Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Dabei werden sie in den einzelnen Arbeitsbereichen jeweils von einer
MitarbeiterIn der SIGA begleitet, um die besonderen Gegebenheiten an den
Arbeitsplätzen zu besprechen und auf mögliche Krisen sofort reagieren zu
können. Ergeben sich Veränderungen in der Zielsetzung, so werden die Förderziele
und Maßnahmen entsprechend neu definiert.
Während
der Maßnahmen werden neben den handwerklichen und motorischen Fähigkeiten
in den entsprechenden Arbeitsbereichen folgende Grundfähigkeiten
trainiert:
- Pünktlichkeit
und Zuverlässigkeit
- Ausdauer
- Konzentration
und Belastbarkeit
- Sozialer
Umgang am Arbeitsplatz
- Einhalten
von Arbeitsnormen
- Entwickeln
von Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
Konferenz
In
regelmäßigen Abständen wird eine Konferenz abgehalten, an der Abteilungs- und
Gruppenleitung, die vermittelnde Stelle und der Mensch mit
psychischen Erkrankungen
teilnehmen. Gemeinsam wird der Rehabilitationsverlauf, die allgemeine
Situation bzgl. Arbeitsplatz, Erkrankung, Betreuung und Emotionalität erörtert.
Wesentlichen
Raum nimmt die weitere Planung ein. Der zukünftige Arbeitsbereich (falls
ein Wechsel sinnvoll ist oder von der MitarbeiterIn gewünscht wird) und
die zukünftige Arbeitszeit werden festgelegt sowie die berufliche
Perspektive analysiert.
Perspektiven
Entsprechend
dem Rehabilitationsfortschritt ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für
die weitere Vorgehensweise.
- Fortsetzung
der Maßnahme, gemäß Rehabilitationsplan.
- Verlängerung
der Maßnahme in Absprache mit den entspr. Kostenträgern bei noch
vorhandenen Defiziten nach Ablauf der Maßnahme.
- Vermittlung
auf den zweiten Arbeitsmarkt.
- Vermittlung
von Industriepraktika zur weiteren Stabilisierung (Dauer ca. 12
Wochen).
- Vermittlung
auf den ersten Arbeitsmarkt.
Die
SIGA leistet bei diesen weiterführenden Planungen Hilfestellung. Ein
enger Kontakt besteht zudem zwischen der SIGA und den beteiligten Firmen,
um bei auftretenden Problemen (z.B. während eines Praktikums) Lösungsansätze
zu bieten.
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