Mit der Übernahme einer BewerberIn und der Erstellung eines individuellen Zieles beginnt die Maßnahme. Hierbei handelt es sich um einen Prozess, der die Menschen mit psychischen Erkrankungen in ihren Leistungsfähigkeiten aufbaut.

Prozesslenkung
In einer täglichen Besprechung mit den Gruppenleitern legen die Abteilungen gemäß der aktuellen Auftragssituation und Personalverfügbarkeit die zu bearbeitenden Aufträge fest. Anschließend erfolgt die personelle Zuordnung der Aufträge unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Neigungen der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Dabei werden sie in den einzelnen Arbeitsbereichen jeweils von einer MitarbeiterIn der SIGA begleitet, um die besonderen Gegebenheiten an den Arbeitsplätzen zu besprechen und auf mögliche Krisen sofort reagieren zu können. Ergeben sich Veränderungen in der Zielsetzung, so werden die Förderziele und Maßnahmen entsprechend neu definiert.

Während der Maßnahmen werden neben den handwerklichen und motorischen Fähigkeiten in den entsprechenden Arbeitsbereichen folgende Grundfähigkeiten trainiert:

  • Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
  • Ausdauer
  • Konzentration und Belastbarkeit
  • Sozialer Umgang am Arbeitsplatz
  • Einhalten von Arbeitsnormen
  • Entwickeln von Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein

Konferenz
In regelmäßigen Abständen wird eine Konferenz abgehalten, an der Abteilungs- und Gruppenleitung, die vermittelnde Stelle und der Mensch mit psychischen Erkrankungen teilnehmen. Gemeinsam wird der Rehabilitationsverlauf, die allgemeine Situation bzgl. Arbeitsplatz, Erkrankung, Betreuung und Emotionalität erörtert.

Wesentlichen Raum nimmt die weitere Planung ein. Der zukünftige Arbeitsbereich (falls ein Wechsel sinnvoll ist oder von der MitarbeiterIn gewünscht wird) und die zukünftige Arbeitszeit werden festgelegt sowie die berufliche Perspektive analysiert.

Perspektiven
Entsprechend dem Rehabilitationsfortschritt ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für die weitere Vorgehensweise.

  • Fortsetzung der Maßnahme, gemäß Rehabilitationsplan.
  • Verlängerung der Maßnahme in Absprache mit den entspr. Kostenträgern bei noch vorhandenen Defiziten nach Ablauf der Maßnahme.
  • Vermittlung auf den zweiten Arbeitsmarkt.
  • Vermittlung von Industriepraktika zur weiteren Stabilisierung (Dauer ca. 12 Wochen).
  • Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt.

Die SIGA leistet bei diesen weiterführenden Planungen Hilfestellung. Ein enger Kontakt besteht zudem zwischen der SIGA und den beteiligten Firmen, um bei auftretenden Problemen (z.B. während eines Praktikums) Lösungsansätze zu bieten.

 

 
ArbeitslosigkeitPsychische Behinderungen & Erkrankungen
 SIGA · Selbsthilfe-Initiative für gestaltende Arbeiten · Neustadtstr. 27 · 58791 Werdohl  · Tel.: 02392 5069-10 · e-Mail: info@siga-online.de